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Aktenzeichen VIII 135/41
Datum 11.02.1942
Leitsatz 1. Zur Zulässigkeit der Revision im Lande Österreich. 2. Kann nach österreichischem Recht der Einrede der Verjährung die Gegeneinrede der Arglist entgegengesetzt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A82F0336
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