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Aktenzeichen IV 223/41
Datum 18.02.1942
Leitsatz Ist ein rechtliches Interesse an der klageweisen Feststellung der blutmäßigen Abstammung auch dann gegeben, wenn der Beklagte seine Vaterschaft anerkannt hat, sie auch jetzt nicht bestreitet und seine Vaterschaft von keiner Seite in Zweifel gezogen wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A8300339
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