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Aktenzeichen III 69/41

Datum 04.02.1942

Leitsatz 1. Haftet das Unternehmen "Reichsautobahnen" oder die Deutsche Reichsbahn für den Ersatz des Schadens, den ein dem Unternehmen "Reichsautobahnen" zur Dienstleistung zugeteilter Beamter, Angestellter oder Arbeiter der Deutschen Reichsbahn in Ausübung der ihm anvertrauten öffentlichen Gewalt einem Dritten schuldhaft zufügt? 2. Werden die Unternehmerarbeiter an der Reichsautobahn in Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne des Art. 131 WeimVerf. betreut?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A8340361

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