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Aktenzeichen I 61/41

Datum 28.11.1941

Leitsatz 1. Nach welchen Grundsätzen ist die Haftung des Versicherers in der Seeversicherung zu beurteilen, wenn ein einheitlicher Schaden durch mehrere nur zum Teil durch den Versicherungsvertrag gedeckte Gefahrumstände verursacht worden ist? Vertragsauslegung und "nächste Ursache". 2. Zum Begriff der "nächsten Ursache". Adäquate Verursachung und "nächste Ursache". Kann einem nicht schuldhaften nautischen Verhalten des Kapitäns ausschlaggebende Bedeutung für die Frage nach der "nächsten Ursache" beigemessen werden, wenn es den Unfall des Schiffes unvermeidlich gemacht hat? 3. Enthält die deutsche Kriegsklausel 1938 eine erschöpfende Bestimmung des Begriffs "Kriegsereignis"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A9010001

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