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Aktenzeichen VII 130/41
Datum 27.03.1942
Leitsatz Kann der Gläubiger, dem eine Forderung zur Einziehung überwiesen ist, mit Wirkung seinem Schuldner gegenüber diese Forderung abtreten oder sich darüber mit dem Drittschuldner vergleichen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A9090054
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