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Aktenzeichen IV 21/42
Datum 01.04.1942
Leitsatz Können trotz Vorliegens der sachlichen Erfordernisse einer schweren Eheverfehlung sowohl § 49 als auch § 50 EheG. unanwendbar sein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A90B0059
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