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Aktenzeichen IV 21/42

Datum 01.04.1942

Leitsatz Können trotz Vorliegens der sachlichen Erfordernisse einer schweren Eheverfehlung sowohl § 49 als auch § 50 EheG. unanwendbar sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A90B0059

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