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Aktenzeichen II 96/41

Datum 30.03.1942

Leitsatz 1. Inwieweit bedürfen die Einräumung des Rechts zum Ankauf eines Grundstücks und die Ausübung dieses Rechts der gerichtlichen oder notarischen Beurkundung? 2. Zum Einwande der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber dem Formmangel aus § 313 BGB. 3. Welche Bedeutung hat die satzungsmäßig vorgesehene Gemeinnützigkeit einer Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, der später die Gemeinnützigkeit aberkannt worden ist? 4. Kann im Gesellschaftsvertrage der GmbH. eine Satzungsänderung von der Zustimmung eines Nichtgesellschafters abhängig gemacht werden? 5. Kann der Gesellschaftsvertrag der GmbH. für den Fall der Auflösung der Gesellschaft bindend das Anfallrecht eines Dritten begründen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A90C0065

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