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Aktenzeichen V 120/41

Datum 30.03.1942

Leitsatz 1. Zum Begriff des Beherbergungsvertrags. 2. In welchem Umfange liegt dem Gastwirt neben seinen Pflichten aus dem Beherbergungsvertrage dem aufgenommenen Gaste gegenüber die allgemeine Rechtspflicht ob, für die gefahrlose Abwickelung des Verkehrs in seinem Gasthause zu sorgen? 3. Zur Frage der Beweislast, wenn bei der Entstehung eines dem Gast aus der Beschaffenheit der überlassenen Räume und Einrichtungen erwachsenen Schadens eigenes Verschulden des Beschädigten in Betracht kommt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A90D0084

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