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Aktenzeichen I 4/42

Datum 28.04.1942

Leitsatz 1. Welche Anforderungen sind an den Rechtsbegriff der freien Benutzung zu stellen, wenn ein Bildnismaler ein Lichtbild für die Anlagezeichnung eines Ölgemäldes benutzt hat? 2. Ist es rechtlich möglich, daß ein Bildnismaler, der aus einem Lichtbilde des Darzustellenden Kopfhaltung und Blickrichtung weitgehend übernommen hat, innerhalb dieses Vorbildes mit malerischen Mitteln eine selbständige und eigenartige Wesensschau des Dargestellten verwirklicht? 3. Ist bei der Benutzung eines Lichtbildes für die Anlagezeichnung eines Ölgemäldes die Wahl der Farben grundsätzlich gleichgültig für die Frage nach freier oder unfreier Benutzung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A9110109

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