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Aktenzeichen VII 4/42

Datum 05.05.1942

Leitsatz Welche Bedeutung kommt der im Einbürgerungsverfahren von einem Dritten zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 8 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes abgegebenen schriftlichen Erklärung zu, daß er für die die Einbürgerung beantragende Person stets sorgen werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A9130122

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