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Aktenzeichen GSE 10/42

Datum 16.05.1942

Leitsatz Steht der außerordentlichen Wiederaufnahme des Verfahrens der Umstand entgegen, daß die Unrichtigkeit der vom Oberreichsanwalt beanstandeten Entscheidung auf eigenes Verschulden der benachteiligten Partei oder ihres Vertreters zurückzuführen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A9190145

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