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Aktenzeichen II B 1/42

Datum 16.05.1942

Leitsatz 1. Gilt das Verbot täuschender Firmenzusätze auch dann, wenn der Träger des in der abgeleiteten Firma einer Kommanditgesellschaft enthaltenen Familiennamens, dem der Doktortitel beigefügt ist, des Rechtes zur Führung dieses Titels durch strafgerichtliche Verurteilung verlustig gegangen ist? 2. Ist das Amtslöschungsverfahren nach § 142 FGG. anwendbar, wenn eine Eintragung in das Handelsregister durch eine Veränderung der Umstände, die sie ursprünglich gerechtfertigt erscheinen ließen, nachträglich unzulässig geworden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A91A0147

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