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Aktenzeichen II 1/42

Datum 18.05.1942

Leitsatz Verliert die Kündigung einer offenen Handelsgesellschaft durch den Gläubiger eines Gesellschafters ihre Wirkung, wenn der Gläubiger vor dem Zeitpunkte, für den die Kündigung wirkt, befriedigt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A91B0153

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