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Aktenzeichen I 25/41
Datum 05.05.1942
Leitsatz 1. Ist die Entscheidung über eine Patentverletzungsklage, die vor dem 1. Oktober 1940 auf Grund eines Patentes ostmärkischen Ursprungs erhoben worden ist, nach diesem Zeitpunkt auf Grund des österreichischen oder des deutschen Patentgesetzes zu treffen? 2. Ist das Reichsgericht bei der Auslegung des österreichischen Patentgesetzes an die in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes in Wien entwickelten Rechtssätze gebunden? 3. Wie ist der Schutzumfang eines Patentes ostmärkischen Ursprungs für die Zeit vor und nach dem 1. Oktober 1940 zu bestimmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A91D0161
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