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Aktenzeichen I 119/41
Datum 12.06.1942
Leitsatz 1. Hat bei einem dem Binnenschiffahrtsrecht unterstehenden Frachtvertrag (Stückgütervertrag) der Absender neben dem Kündigungsrecht gegen Fautfracht (Fehl-, Reufracht) ein besonderes Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde? 2. Wird der Fautfrachtanspruch dadurch berührt, daß dem Frachtführer durch die Kündigung des Absenders kein Schaden entstanden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A9240203
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