Aktenzeichen I 3/42
Datum 29.05.1942
Leitsatz 1. Ist deutsches Recht anzuwenden, wenn die nach England bestimmte, in Schweden abgeladene Ladung wegen drohender Kriegsgefahr im deutschen Heimathafen des Schiffes gelöscht worden ist und der Reeder vom Abwesenheitspfleger des englischen Empfängers nach Ablieferung der Güter im Heimathafen Ersatz der dort erwachsenen Lagerkosten verlangt? 2. Wann ist die Reise für die Güter beendet? 3. Wie hat der Schiffer während der Reise seine Pflicht zur Fürsorge für Schiff und Ladung auszuüben, wenn die Belange des Reeders und der Ladungsbeteiligten einander widerstreiten? 4. Kann der Reeder vom Empfänger Ersatz von Lagerkosten verlangen, die durch Lagerung der Güter nach ihrer Löschung bis zur Ablieferung an den Empfänger erwachsen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A92E0257
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