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Aktenzeichen III 14/42

Datum 10.06.1942

Leitsatz 1. Läuft es dem strafrechtlichen Verbote der Begünstigung oder sonstigen Grundsätzen der Rechtsordnung zuwider, wenn ein Steuerberater, der seinen Auftraggeber durch schuldhaft fehlsamen Rechtsrat von einer Selbstanzeige wegen begangener Steuerverfehlungen abgehalten hat, von diesem auf Erstattung der später verhängten Steuergeldstrafe in Anspruch genommen wird? 2. Kann sich der Steuerberater solchenfalls darauf berufen, daß der Schaden durch vorsätzliche strafbare Handlungen des Geschädigten selbst herbeigeführt worden sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A92F0267

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