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Aktenzeichen V 14/42
Datum 06.07.1942
Leitsatz 1. Erlischt ein beim Inkrafttreten des Preußischen Wassergesetzes bestehen gebliebenes Recht zur Einleitung von Abwässern in einen Fluß dadurch, daß im Laufe der Zeit die allgemeine Auffassung über die notwendige Reinhaltung der Gewässer strenger geworden ist? 2. Wie ist zu verfahren, damit sich der zur Einleitung Berechtigte der neuen Auffassung anpaßt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A9300271
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