zurück

Aktenzeichen IV 88/42

Datum 02.09.1942

Leitsatz Ist die im Wege der sog. Ferntrauung geschlossene Ehe nichtig, wenn der Mann zwar nicht Angehöriger der Wehrmacht, wohl aber des Wehrmachtgefolges war und die Erlaubnis zum Tragen einer Wehrmachtuniform besaß, wenn ferner der militärische Vorgesetzte in der irrigen Annahme, es handle sich um einen Angehörigen der Wehrmacht, von ihm die Erklärung entgegengenommen hat, die Ehe eingehen zu wollen, ihm auch bescheinigt hat, daß er als Angehöriger der bewaffneten Macht an einem Krieg oder einem kriegsähnlichen Unternehmen teilnehme sowie wenn beide Verlobten die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Ferntrauung gutgläubig als gegeben angesehen haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A9430345

Download PDF

zurück