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Aktenzeichen I 5/42
Datum 28.08.1942
Leitsatz Kann der deutsche Einfuhrkaufmann den sogenannten Mehrwert des Gutes auch dann gegen Seegefahr versichern, wenn er die Ware in Deutschland auf der Grundlage seines Einkaufspreises und damit auf der Grundlage des Versicherungswertes der Hauptversicherung veräußern muß?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A9470368
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