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Aktenzeichen VI 136/41
Datum 07.07.1942
Leitsatz 1. Sind §§ 18 und 46 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.? Darf das Gericht nachprüfen, ob ein Bahnübergang "verkehrsreich" war? 2. Zur Abwägung der Ursächlichkeit des beiderseitigen Verschuldens und der beiderseitigen Betriebsgefahr bei einem Zusammenstoß von Kraftwagen und Eisenbahn.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A9480376
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