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Aktenzeichen VI 60/42

Datum 08.09.1942

Leitsatz Ist eine Feststellungsklage für Ansprüche nach § 829 BGB. möglich, wenn der Schädiger noch kein Vermögen oder Einkommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A94B0394

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