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Aktenzeichen V 221/86
Datum 08.12.1886
Leitsatz Können zum Betriebe eines Bergwerkes ausgeschriebene Beiträge (Zubußen) im Konkurse eines Gewerken als Massekosten (§. 51 Nr. 2 K.O.) nur dann angesehen werden, wenn sie nach Eröffnung des Konkurses ausgeschrieben oder eingefordert worden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011050025
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