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Aktenzeichen II 312/86

Datum 23.11.1886

Leitsatz 1. Steht bei der einfachen Kommanditgesellschaft dem Gesellschaftsgläubiger ein direktes Klagerecht gegen den Kommanditisten zu? 2. Ist der Kommanditist dem Gesellschaftsgläubiger gegenüber befugt, zur Begründung der behaupteten Erfüllung seiner dem Eintrage entsprechenden Einlagepflicht von ihm ausgelegte Gründungskosten zur Aufrechnung zu bringen, deren Betrag bei Errichtung der Gesellschaft von dem persönlich haftenden Gesellschafter ihm gegenüber als Gesellschaftsschuld anerkannt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011090037

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