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Aktenzeichen II 238/86

Datum 07.12.1886

Leitsatz 1. Kann auch für solche Forderungen, welche schon vor dem 1. Oktober 1879 entstanden sind, das in §. 54 K.O. vorgesehene Vorzugsrecht in Anspruch genommen werden? 2. Findet Ziff. 5 dieses Paragraphen auch auf Ersatzforderungen der Kinder des Gemeinschuldners Anwendung, welche denselben zustehen, weil das Sondergut der Ehefrau des Gemeinschuldners bei deren Tod nicht mehr vollständig vorhanden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640110A0041

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