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Aktenzeichen II 277/86
Datum 11.01.1887
Leitsatz Sind auch Forderungen oder nur körperliche Sachen als "bewegliche Sachen" im Sinne des Art. 309 H.G.B. anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640110D0057
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