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Aktenzeichen II 361/86

Datum 18.03.1887

Leitsatz 1. Wann liegt eine infolge der Eröffnung des Konkursverfahrens eingetretene Nichterfüllung einer Verbindlichkeit des Gemeinschuldners im Sinne des §. 21 K.O. vor? Kommt diese Vorschrift im Gebiete des rheinischen Rechtes auch dann zur Anwendung, wenn der Gemeinschuldner schon vor der Konkurseröffnung mit der Zahlung eines von ihm geschuldeten Kaufpreises in Verzug war? 2. Kann sich auf diese Vorschrift nur der Konkursverwalter oder auch ein Dritter, insbesondere ein durch die Auflösung des Kaufvertrages betroffener Hypothekargläubiger, berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011130078

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