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Aktenzeichen IIIa 404/86

Datum 21.03.1887

Leitsatz Sind Schauspieler und Orchestermitglieder, welche von dem Unternehmer eines ständigen Theaters (§. 32 Gew.O.) engagiert sind, als "Personen, welche in einem stehenden Gewerbebetriebe gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind", dem Versicherungszwange nach §. 1 des Reichsgesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883 unterworfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011140086

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