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Aktenzeichen I 72/87

Datum 20.04.1887

Leitsatz a) Rechtsverhältnis des Übernehmers eines Handelsgeschäftes mit dessen Aktiven und Passiven zu den Geschäftsgläubigern. b) Rechtsverhältnis desjenigen, welcher im Geltungsgebiete des gemeinen Rechtes sämtliche aktive Vermögensstücke, in welche Zwangsvollstreckung stattfinden darf, und alle Schulden des Überlassenden durch Vertrag übernommen hat, zu den Gläubigern des Überlassenden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011160096

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