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Aktenzeichen I 239/86

Datum 16.10.1886

Leitsatz Genügt es zur Herstellung einer Blankocession eines Hypothekenscheines, wenn der Gläubiger nur seinen Namen auf den Hypothekenschein oder auf ein um denselben gelegtes Blatt Papier schreibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640111B0115

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