zurück
Aktenzeichen I 297/86
Datum 06.11.1886
Leitsatz 1. Kann der Eigentümer des tiefer gelegenen Grundstückes ein Recht auf den Zufluß des Wassers schon deshalb in Anspruch nehmen, weil ein dasselbe zuleitender Graben seit unvordenklicher Zeit bestanden hat? 2. Kann das interdictum quod vi aut clam mit der Klage auf Anerkennung und Schutz des Rechtes verbunden werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640111D0119
zurück