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Aktenzeichen III 290/86
Datum 08.02.1887
Leitsatz Ist, wenn einer verzinslichen Forderung gegenüber eine verzinsliche Gegenforderung zur Aufrechnung gebracht wird, letztere zunächst auf die rückständigen Zinsen der ersteren oder auf das Kapital anzurechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011220141
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