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Aktenzeichen IV 212/86

Datum 23.12.1886

Leitsatz 1. Kann die Unzulässigkeit des Rechtsweges in der Revisionsinstanz von dem die Revision verfolgenden Kläger geltend gemacht werden? 2. Inwieweit ist durch §. 47 des preußischen Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 bei Streitigkeiten der Beteiligten über die Tragung von Schulbaulasten der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen? 3. Anwendbarkeit des gedachten Gesetzes auf vor dem 1. April 1884 anhängig gemachte Sachen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640112B0176

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