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Aktenzeichen IV 152/86

Datum 11.10.1886

Leitsatz Unterliegt ein Ehe- und Erbvertrag, welcher privatschriftlich errichtet und dem Gerichte verschlossen zur Aufbewahrung übergeben ist, der Anfechtung wegen Formmangels?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011310210

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