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Aktenzeichen IV 145/86

Datum 22.11.1886

Leitsatz Ist der Anspruch der Ehefrau gegen den Mann, von dem sie sich einseitig entfernt hat, auf Unterhalt außer dem Hause, auch ohne Rücksicht auf ein schwebendes Scheidungsverfahren, dadurch bedingt, daß die Frau durch den Richter ermächtigt worden ist, vom Manne getrennt zu leben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011320213

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