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Aktenzeichen III 259/86
Datum 11.02.1887
Leitsatz Wird nach dem Gesetze vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten, ein Beamter, welcher nach Bewilligung seiner Pensionierung vor dem Tage, auf welchen seine Versetzung in den Ruhestand bestimmt ist, in strafgerichtliche Untersuchung gezogen und verhaftet wird, durch das nach diesem Tage gegen ihn ergangene, mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verbundene Strafurteil des Anspruches auf die ihm bewilligte Pension verlustig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011380240
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