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Aktenzeichen V 369/86

Datum 19.03.1887

Leitsatz 1. Wird die Befugnis des Hypothekengläubigers zur persönlichen Klage gegen den Veräußerer des Pfandgrundstückes durch die Anstellung der persönlichen Klage gegen den Erwerber und Schuldübernehmer aufgehoben? 2. Wird durch die rechtzeitige Zustellung des nur den persönlichen Anspruch betreffenden Zahlungsbefehles an den Erwerber des Pfandgrundstückes dem Hypothekengläubiger die persönliche Klage gegen den Veräußerer überhaupt oder doch dann erhalten, wenn in diesem Verfahren die Subhastation des Pfandgrundstückes herbeigeführt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640113F0277

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