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Aktenzeichen II 244/86

Datum 30.11.1886

Leitsatz Kann eine Besitzhandlung, wegen deren der Handelnde auf Grund des Forstdiebstahlsgesetzes vom 15. April 1878 vor den Strafrichter gestellt ist, genügen, um denselben als gegenwärtigen Besitzer im Sinne des Art. 2234 B.G.B. zu betrachten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011450308

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