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Aktenzeichen II 361/86

Datum 18.03.1887

Leitsatz Kommt die Vorschrift des §. 21 K.O. im Gebiete des rheinischen Rechtes auch dann zur Anwendung, wenn der Gemeinschuldner schon vor der Konkurseröffnung mit der Zahlung eines von ihm geschuldeten Kaufpreises im Verzuge war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640114A0318

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