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Aktenzeichen IIIa 58/86

Datum 16.09.1886

Leitsatz Kann der Beklagte im Urkundenprozesse daraus, daß er früher bereits eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens des im Urkundenprozesse verfolgten Anspruches anhängig gemacht hat, die Einrede der Rechtshängigkeit herleiten, wenn die zur Begründung der Feststellungsklage erforderlichen Thatsachen nicht mit den im Urkundenprozesse zulässigen Beweismitteln dargethan werden können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640114E0327

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