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Aktenzeichen II 295/86
Datum 09.11.1886
Leitsatz 1. Findet auf die durch §. 26 der Konkursordnung bestimmte sechsmonatliche Frist §. 200 Abs. 2 C.P.O. Anwendung? 2. Ist die vorgedachte sechsmonatliche Frist, im Falle einer Pfändung eine Benachrichtigung gemäß §. 744 Abs. 2 C.P.O. vorhergegangen ist, vom Tage dieser Benachrichtigung, oder erst vom Tage der erfolgten Pfändung an zu berechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640114F0328
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