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Aktenzeichen III 2/87
Datum 14.01.1887
Leitsatz Ist bei der Berechnung der Prozeßgebühr der Wert des Streitgegenstandes zur Zeit des vorbereitenden Verfahrens zu Grunde zu legen, wenn der Berufungskläger seine Berufung oder die vorher angekündigten Anträge bei der mündlichen Verhandlung der Berufung beschränkt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640115D0374
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