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Aktenzeichen IV 510/85

Datum 21.06.1886

Leitsatz Ist der Gerichtsschreiber in den Fällen der §§. 458. 152 flg. C.P.O. als Beauftragter der Partei anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464011630391

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