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Aktenzeichen III 2/42

Datum 01.07.1942

Leitsatz 1. Hat ein durch die Kriegsverhältnisse Betroffener, nachdem der Gegner Revision eingelegt hat, in seinem Prozeßbevollmächtigten für das Berufungsverfahren noch "einen zur Wahrnehmung seiner Rechte berufenen Vertreter"? 2. Steht demjenigen, der eine Sache unter Eigentumsvorbehalt gekauft und im Besitz hat, gegen den Beschädiger der Sache ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung zu? 3. Hat die Reichsbahn für Baustellen an der Bahnstrecke, insbesondere für einen im Bau befindlichen Wegübergang, eine Verkehrssicherungspflicht? 4. Ist das Bemühen eines Schrankenwärters, ein Hindernis auf der Bahnstrecke zu beseitigen und das Auffahren eines Zuges zu verhüten, Ausübung öffentlicher Gewalt oder bürgerlichrechtliche Betätigung? 5. Ist ein Unfall "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" geschehen, wenn zwar im Augenblick seines Eintretens die Antriebskraft des Fahrzeuges nicht mehr bestand, aber die verkehrsgefährdende Lage, die den Unfall ermöglichte, noch durch die Bewegung des Fahrzeuges herbeigeführt worden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA010001

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