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Aktenzeichen VII 55/42

Datum 30.10.1942

Leitsatz Gehen beim zweiten Erbfall nach dem Zeitpunkt, in dem eine Besitzung Erbhof geworden ist, die Anerben der vierten Ordnung denen der zweiten und der dritten Ordnung ohne Rücksicht darauf vor, ob in jenem Zeitpunkt Söhne oder Sohnessöhne des ersten Erbhofbauern vorhanden gewesen oder noch vorhanden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA080048

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