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Aktenzeichen III 39/42

Datum 04.08.1942

Leitsatz 1. Steht den Präsidenten der Einzelkammern der Reichskulturkammer eine Ordnungsstrafgewalt auch gegenüber solchen Personen zu, die wegen nur geringfügiger oder gelegentlicher Ausübung einer Kulturtätigkeit von der Zugehörigkeit zur Einzelkammer befreit sind? 2. Ersetzt bei Arbeitsverträgen mit Kulturausübenden die arbeitsamtliche Zustimmung das Erfordernis der Kammerzugehörigkeit?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA0A0054

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