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Aktenzeichen VIII 131/42

Datum 05.12.1942

Leitsatz 1. Ist im Geltungsbereiche des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Klage des während der Ehe geborenen Kindes auf Feststellung seiner blutmäßigen Abstammung von einem anderen Mann als dem Ehegatten der Mutter der Nachweis eines besonderen Interesses zu fordern? 2. Ist diese Klage außer gegen den zu bestellenden Kurator auch gegen den angeblichen blutmäßigen Vorfahren zu richten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA0B0061

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