zurück

Aktenzeichen VI 17/42

Datum 03.09.1942

Leitsatz Kann der Betriebsunternehmer, der von der Berufsgenossenschaft aus § 903 Abs. 4 RVO. auf Ersatz ihrer Aufwendungen in Anspruch genommen wird, weil er seine Verpflichtung, eine Einrichtung in betriebssicherem Zustande zu erhalten, vernachlässigt habe, einwenden, daß die Berufsgenossenschaft durch ihre Aufsichtsbeamten seinen Betrieb nicht hinreichend beaufsichtigt habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA0E0070

Download PDF

zurück