zurück

Aktenzeichen II 47/42

Datum 29.10.1942

Leitsatz 1. Wie kann die Beteiligung an einer offenen Handelsgesellschaft in eine stille Beteiligung übergeleitet werden? 2. Wie ist die Rechtslage, wenn die offene Handelsgesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag mit dem Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern mit seinen Erben in der Weise fortgesetzt werden soll, daß nur einer der Erben an Stelle des Verstorbenen eintreten kann, der eintrittsberechtigte Erbe aber noch nicht bestimmt ist? 3. Welche Folgen hat es, wenn ungeachtet der vorerwähnten Vertragsvorschrift ohne Bestimmung des Nachfolger-Erben das Kapitalkonto des verstorbenen Gesellschafters unter die Erben aufgeteilt und anteilig für jeden von ihnen fortgeführt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA110098

Download PDF

zurück