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Aktenzeichen VIII 86/42

Datum 31.10.1942

Leitsatz Ist im Geltungsbereich des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches eine öffentliche Kasse als Schuldnerin verpflichtet, einer Anweisung des empfangsberechtigten Gläubigers stattzugeben, daß sie für ihn an eine dritte Person zahle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA120113

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